Schockanruf-Betrug verhindert

Das richtige Gespür und schnelles Handeln einer Raiffeisenbank-Mitarbeiterin vereitelt Betrugsversuch

Das richtige Gespür bewies eine Mitarbeiterin im KundenServiceCenter der Raiffeisenbank Neumarkt, als eine Kundin eine höhere Geldsumme anfragte.

„Ich merkte, dass die Kundin scheinbar unter Druck stand und verunsichert war“, so die Raiffeisenbank Mitarbeiterin. Sie reagierte geistesgegenwärtig und sprach die Anruferin direkt auf die Beweggründe für ihr Anliegen an.

Es stellte sich heraus, dass die Kundin einen Anruf von vermeintlichen Polizisten erhalten hatte. Diese behaupteten, die Tochter hätte einen schweren Verkehrsunfall verursacht. Im Falle der Nichtzahlung einer Kaution im höheren fünfstelligen Bereich, müsste ihr Kind inhaftiert werden.

Die vermeintliche Tochter wurde sogar am angeblichen Unfallort ans Telefon geholt. Durch die stark weinerliche Stimme und die Schocksituation konnte die Angerufene nicht erkennen, dass es sich dabei nicht um ihre Tochter, sondern um eine Betrügerin handelte.

Kundin und Bankmitarbeiterin schalteten gemeinsam die Polizei ein und so flog der Betrug glücklicherweise auf.

Dies ist bedauerlicherweise nicht die einzige Betrugsmasche, die aktuell vorkommt. Stark zugenommen hat in letzter Zeit das Thema „Anlagebetrug“ – oft im Zusammenhang mit Kryptowährungen. Kunden werden auf unseriöse Plattformen gelotst, mit hohen Renditeversprechen gelockt und dann zu Anlagen mit großen Summen gedrängt. Die Gelder werden meist auf Konten ins Ausland überwiesen. Die Geschädigten werden dann laufend zu neuen Einzahlungen gedrängt – meist unter Anwendung psychischen Drucks.

Wie schütze ich mich vor Betrugsversuchen?

  • Die Polizei wird nie die Herausgabe von Geld oder Schmuck verlangen
  • Bewahren Sie Ruhe und handeln Sie nicht panisch
  • Versuchen Sie nach einem derartigen Anruf immer den betroffenen Verwandten bzw. ein anderes Familienmitglied oder Freunde zu kontaktieren, bevor Sie Geld oder Wertsachen übergeben
  • Vorsicht bei unrealistischen Renditeversprechen oder bei vermeintlichen Empfehlungen auf Social-Media. Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) hat kürzlich klargestellt, dass die Tipps von sogenannten „Finfluencern“ auf Social-Media keine Anlageberatung darstellen. Diese können für ihre Empfehlungen deshalb nicht haftbar gemacht werden.
  • Vorsicht vor Phishing-Mails und auf welchen Seiten und in welchem Umfang im Internet Daten angegeben werden
  • Niemals die Zugangsdaten für Ihr OnlineBanking weitergeben

Stand: März 2025